Zähler

Zähler

Ergänzend zu den Grundfunktionen eines elektronischen Zählers bieten Smart Meter eine Reihe von Zusatzfunktionen.

Haben Stromzähler einen Eigenverbrauch? 

Alle Strom Zähler haben einen Eigenverbrauch. Da sich das Netzteil vor dem Messelement des Zählers befindet wird dieser nicht mit dem Verbrauch mitgemessen. 

 

Sind die Zähler geeicht und für welchen Zeitraum gilt das?

Elektronische Stromzähler haben in Österreich eine Eichfrist von zehn Jahren. Das bedeutet: Der Zähler verliert nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit. Zur Verlängerung der Nacheichzeit gibt es mehrere Möglichkeiten: 
 

  • Tausch des Zählers  

 

  • Nacheichung des Zählers inklusive einer 100 % messtechnischen Prüfung. Anschließend darf das Gerät für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden. 

 

  • Als Alternative besteht noch die Möglichkeit, die Eichgültigkeit mittels eines Stichprobenverfahrens, um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Netz Niederösterreich wendet diese wirtschaftliche Möglichkeit an. 


Aufgrund der gesetzlichen Einführung von intelligenten Messgeräten (Smart Meter) werden seit 2020 keine Ferrariszähler oder elektronische Zähler mehr nachgeeicht.  


 

Ihr Verbrauch hat sich gegenüber früherer Jahre signifikant geändert? 

Stellen Sie sich folgende Fragen: 
 

  • Hat sich in letzter Zeit etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? 

 

  • Haben Sie etwas an ihrer elektrischen Anlage zuhause verändert oder neue Verbraucher installiert?  

 



 

Ihr Zähler war gesperrt und wurde über die Ferne für die Inbetriebnahme vorbereitet? 

Nach Freigabe durch den Netzbetreiber sehen Sie am Display Ihres Zählers den Hinweis „PRESS ON“. Drücken Sie die Aufruftaste so lange durchgehend, bis Sie ein „Klicken“ hören. Ihr Smart Meter wechselt sofort in den Standardbetrieb. 
 

  • Sie haben einen Sagemcom-Zähler? Drücken Sie die gelbe Aufruftaste, diese befindet sich links neben dem Display. 

 

  • Sie haben einen Kaifa-Zähler? Drücken Sie die obere orange Aufruftaste (ohne Plombe), diese befindet sich rechts neben dem Display. 


Eine direkte Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber ist nicht vorgesehen. Die sogenannte Fern-Wiederinbetriebnahme wird vom Netzbetreiber ausgelöst, allerdings nur bis zum Zähler in Ihrem Haushalt. Diesen müssen Sie dann durch Drücken der Aufruftaste selbst aktivieren. Es dient zu Ihrer Sicherheit, sodass sie überprüfen können, dass keine Gefahr, wie zum Beispiel ein angestecktes Bügeleisen, besteht.