Netzbetreiber

Von Seiten des Gesetzgebers werden geografische Versorgungsgebiete definiert. Für jedes Versorgungsgebiet gibt es einen gesetzlich beauftragten Netzbetreiber, der für die Errichtung und den Betrieb des Netzes seines Versorgungsgebiets verantwortlich ist. Mit dem Netzbetreiber werden die technischen Belange Ihres Anschlusses geregelt.

Energielieferant

Ist Ihr Vertragspartner für die Lieferung von elektrischer Energie oder Gas. Sie können den Energielieferanten frei wählen. Manche Lieferanten übernehmen auch die Abrechnung der Netzgebühren mit dem Netzbetreiber für Sie.

Erzeuger

Betreiber einer Erzeugungsanlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist und mit diesem parallel betrieben wird. Dazu zählt die Photovoltaikanlage bis zum Großkraftwerk.

Netznutzung

Ist die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen und Nebenleistungen der Netzbetreiber. Darunter fallen z.B. der Anschluss an das Netz, die Netzbereitstellung und der Netzzugang, die Abdeckung der Netzverluste, die Einbringung von Systemdienstleistungen und Messdienstleistungen.

Netzzugang

Die Nutzung eines Netzsystems durch Kunden/innen und Erzeuger.
Der Netzzugang beinhaltet die Nutzung des gesamten Systems im gesetzlichen vorgesehenen Rahmen und den vereinbarten technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.