Folgende Möglichkeiten gibt es, um Ihr Elektroauto zu laden:
- Der Anschluss von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 3,68 kVA ist uns über unser Kundenportal zu melden.
- Der Anschluss einer Ladestation mit einer Leistung bis 11 kW (3-phasig) je Netzanschlusspunkt) ist grundsätzlich möglich.
Damit das Laden Ihres Elektroautos mit dem Standardzähler kostengünstig möglich ist, verwenden Sie zum Laden eine Standard-Steckdose (16A) oder eine Heimladestation mit einer Ladeleistung von maximal 11 kW (16A-Wallbox; 3,7 kW / 1-phasig oder 11 kW / 3-phasig).
- Sollten Sie mit einer Leistung von mehr als 11 kW (z.B. 22 kW mit einer 32A-Wallbox) zu Hause laden wollen, ist eine gesonderte Netzbeurteilung erforderlich und Ihre Anlage auf einen Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umzustellen. Für den Anschluss Ihrer Ladestation senden wir ihnen ein Netzzugangsvertragsangebot, in dem wir Ihnen die Bedingungen und Kosten für diesen Anschluss bekannt geben. Bitte wenden Sie sich dazu auch an Ihr Elektro-Unternehmen. Dieses überprüft die Inneninstallation und den Zählerplatz, ob das Laden mit hoher Leistung sicher möglich ist.
- Für Schnellladen mit Gleichstrom ist der Anschluss der Ladestation an einer Trafostation erforderlich. Dazu ist ebenfalls eine gesonderte Netzbeurteilung erforderlich. Nach Abschluss der Netzbeurteilung senden wir Ihnen ein Netzzugangsvertragsangebot mit den Bedingungen und Kosten für den Netzanschluss.
Die Elektromobilität stellt eine technische Herausforderung für unsere Netze dar, da die zusätzlichen hohen Ladeleistungen im Netz untergebracht werden müssen. Dabei ist es wichtig, Autos so langsam wie möglich zu laden, um die Ladeleistung klein zu halten. Nur so wird zukünftig das gleichzeitige Laden einer großen Zahl von Elektroautos zu leistbaren Kosten möglich sein.
Hinweis: Um den Spannungsabfall in der Inneninstallation zu begrenzen, empfehlen wir Ihnen die unter
Zuleitungen für Wallboxen genannten Mindestquerschnitte für die Verbindungsleitung zwischen Zählerplatz und Wallbox. Dadurch ist der Spannungsabfall nicht größer als 1% (Berechnungsmethode gem. TAEV II/2).