Eine Anlage (Zähler) darf nicht auf eine verstorbene Person angemeldet bleiben.
Wenn die Immobilie von jemanden weiterhin genutzt wird, muss die Messeinrichtung (Zähler) umgemeldet werden. Bei einem Einzug ist der Abschluss eines Energieliefervertrages erforderlich, das kann nur der zukünftige Energielieferant durchführen. Der Netzbetreiber wird vom Energielieferanten über Ihre Anmeldung informiert und schließt den zugehörigen Netzvertrag automatisch ab. Sie erhalten vom Netzbetreiber ein Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung).
Wichtig: Bitte senden Sie die Sterbeurkunde und den Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss an den bestehenden Energielieferanten, damit dieser eine Abrechnung durchführen kann.
Nur wenn Sie die Anlage (Zähler) demontieren möchten, geben Sie uns dies bitte über das Kundenportal bekannt.
Dort können Sie gleich die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Sie benötigen:
- Sterbeurkunde
- Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss