Todesfall

Todesfall

Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid zu Ihrem Verlust aus. Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Zeit bei den weiteren Schritten.

Eine Anlage (Zähler) darf nicht auf eine verstorbene Person angemeldet bleiben.

Sie haben folgende drei Möglichkeiten:

Abmeldung der Anlage (Zähler)

  
Bei einer Abmeldung oder Kündigung beim Energielieferanten wird der Netzbetreiber automatisch informiert. Der Netzbetreiber bestätigt die Kündigung anschließend. Wenden Sie sich daher bitte an den Energielieferanten.
 
Wichtig: Bitte senden Sie die Sterbeurkunde und den Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss an den bestehenden Energielieferanten, damit dieser eine Abrechnung durchführen kann.
 
           

Übernahme der Anlage (Zähler)

                                                                                   
Wenn die Immobilie von jemanden weiterhin genutzt wird, muss die Messeinrichtung (Zähler) umgemeldet werden. Bei einem Einzug ist der Abschluss eines Energieliefervertrages erforderlich, das kann nur der zukünftige Energielieferant durchführen. Der Netzbetreiber wird vom Energielieferanten über Ihre Anmeldung informiert und schließt den zugehörigen Netzvertrag automatisch ab. Sie erhalten vom Netzbetreiber ein Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung).
 
Wichtig: Bitte senden Sie die Sterbeurkunde und den Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss an den bestehenden Energielieferanten, damit dieser eine Abrechnung durchführen kann.
 

Demontage der Anlage (Zähler)

  
Nur wenn Sie die Anlage (Zähler) demontieren möchten, geben Sie uns dies bitte über das Kundenportal bekannt.

Dort können Sie gleich die erforderlichen Unterlagen hochladen.
 
Sie benötigen:

  • Sterbeurkunde
  • Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss