Kleinsterzeugungsanlagen

Kleinsterzeugungsanlagen

Sie planen die Errichtung einer Anlage bis 0,8 kVA (ca. 800W)

Sie wollen Strom in kleinen Mengen für den Eigenverbrauch erzeugen?
 
Eine Kleinsterzeugeranlage kann in der Regel mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden (Parallelbetrieb). Damit sind Sie in der Lage, die erzeugte elektrische Energie direkt selbst zu verbrauchen.
 
Da beim Einsatz in der kundeneigenen elektrischen Anlage vorhandene technische Einrichtungen verwendet werden, ist in jedem Fall vor dem Anschluss ein Elektriker zur Überprüfung dieser Komponenten beizuziehen.
 
Die Anlage muss den Vorgaben der TOR Erzeuger bis 800W entsprechen.

Ihren Installationswunsch melden Sie uns über unser digitales Kundenportal.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise 

  • Nachdem Sie die Anlage bei uns angemeldet haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung zu. Danach können Sie die Anlage in Betrieb nehmen. Wir prüfen die Eignung des Zählers und werden diesen, wenn notwendig, austauschen.
  • Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger. Wir können diesen Konformitätsnachweis einfordern.
  • Für die Kleinsterzeugungsanlage benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Eine Abgeltung der allfällig ins öffentliche Netz eingespeisten Energie ist dann nicht vorgesehen.
  • Als Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage geeignet ist. Ziehen Sie daher unbedingt vor der Installation einen Elektriker bei.
  • Wir nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis. Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung über 0,8 kVA (ca. 800 Watt in Summe) ist ein Antrag auf Netzanschluss durch Ihren Elektriker erforderlich. Eine bloße Anmeldung reicht nicht aus.
  • Sie müssen die Bedingungen zum erleichterten Zutritt von Kleinstgeneratoren gemäß TOR Erzeuger für die Bestandsdauer der Anlage einhalten.


Infos 

Wechselrichterliste von Österreichs Energie