Netzzugangsvereinbarung bei Photovoltaik-Anlagen

Netzzugangsvereinbarung bei Photovoltaik-Anlagen

Wer Strom aus der eigenen PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen möchte, braucht eine Netzzugangsvereinbarung. Warum das wichtig ist und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Was bedeutet "Einspeisung ohne gültigen Netzzugangsvertrag?"

Sie speisen Strom ins öffentliche Netz ein, haben aber keine gültige Vereinbarung mit uns als Ihrem Netzbetreiber.  
 

Warum ist das ein Thema?

Ihre Erzeugungsanlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Um die Stabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es für uns als Netzbetreiber erforderlich mit korrekten Angaben zu planen. 
  • Das Stromnetz kann sonst überlastet werden.  
  • Spannungsschwankungen können andere Haushalte beeinträchtigen.  
  • Sicherheitsrisiken für Mensch und Technik entstehen.  

Was ist zu tun?  

Schalten Sie Ihre Anlage ab und stellen Sie einen Antrag auf Netzzugang, so können wir Ihre Einspeisung sicher in den Betrieb unseres Netzes einplanen. Wir senden Ihnen im Anschluss ein Angebot zu. Danach kann Ihr Elektrounternehmen die Inbetriebnahme beantragen. Hier sind die wesentlichen Schritte zusammengefasst.
 
   

Was bedeutet "höhere Einspeisung als vereinbart"? 

Ihre Anlage speist mehr Strom ein, als im Netzzugangsvertrag mit uns vereinbart wurde.  
 

Warum ist das ein Thema?  

Ihre Erzeugungsanlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Um die Stabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es für uns als Netzbetreiber erforderlich mit korrekten Angaben zu planen. 
  • Das Netz wird auf Basis der vereinbarten Leistung geplant und kann sonst überlasten.  
  • Unerwartete Einspeisung kann die Netzstabilität gefährden.  
  • Andere Kundinnen und Kunden könnten benachteiligt werden.

Was ist zu tun? 

Wenn Sie Ihre Anlage erweitert haben, schalten Sie die neuen Anlagenteile ab und stellen Sie oder Ihr Elektrounternehmen einen Antrag für die Erweiterung Ihrer Anlage. Wir überprüfen die Möglichkeiten und lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen. Bis zur Erteilung der Betriebserlaubnis dürfen neue Anlageteile nicht in Betrieb genommen beziehungsweise die Einspeiseleistung nicht erhöht werden.
 

Mögliche Ursachen für eine Überschreitung  

  • Der Wechselrichter wurde korrekt eingestellt, aber die Einstellung nicht gespeichert.  
  • Ein Softwareupdate hat die Konfiguration überschrieben.  
  • Die Anlage wurde erweitert, ohne die neue Leistung zu melden.  
Bitte wenden Sie sich an Ihr Elektrounternehmen, um die Konfiguration Ihrer Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sobald die Einstellungen vorgenommen oder die erweiterte Anlage außer Betrieb genommen wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.  
 
 

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Photovoltaikanlagen 

Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu) bietet hier weitere Informationen rund um das Thema Photovoltaik. 

Muss ich meine PV-Anlage immer anmelden? 
Ja. Jede Anlage – auch ein Balkonkraftwerk – muss gemeldet werden. Ab einer Leistung von 800 Watt benötigen Sie zusätzlich eine Betriebserlaubnis vom Netzbetreiber und einen Energie-Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten. 
 
Gilt das auch bei reinem Eigenverbrauch? 
Ja. Solange Sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, ist eine Anmeldung und Prüfung durch den Netzbetreiber verpflichtend. Auch wenn Sie über einen eigenen Batteriespeicher verfügen und den erzeugten Strom ausschließlich selbst verbrauchen. 
 
Wie lange dauert die Prüfung durch den Netzbetreiber? 
In der Regel nur wenige Tage bei haushaltstypischen Anlagen, bei Großanlagen einige Wochen. Je früher Sie sich melden, desto besser. 
 
Warum brauche ich einen Energie-Abnahmevertrag? 
Auch wenn Sie den Großteil Ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen, ist der Abschluss eines Energie-Abnahmevertrags gesetzlich vorgeschrieben. Nur so dürfen Sie Strom produzieren und erhalten für den eingespeisten Teil auch eine Vergütung. 
 
Was bringt mir ein Energie-Abnahmevertrag? 
Mit einem Energie-Abnahmevertrag bekommen Sie den eingespeisten Strom vergütet. Je nach Anlagengröße und Energie-Abnahmevertrag kann der Ertrag im Haushaltsbereich bei mehreren hundert Euro liegen.

Was kostet der Netzzutritt? 
Die Kosten hängen von der Größe Ihrer Anlage und Ihrem Netzanschluss ab. Details finden Sie im Netzzugangsvertrag. Für kleinere Anlagen, bei denen keine Änderung am Hausanschluss nötig ist, entstehen in der Regel keine Kosten. 
 
Tipp: Die eNu bietet hier weitere Infos zum Thema. 
 
Was passiert, wenn mein Energie-Abnahmevertrag endet? 
Schließen Sie rasch einen neuen Vertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl ab. Wenn nach Ablauf einer Frist kein neuer Vertrag vorliegt, müssen wir Ihre gesamte elektrische Anlage (Bezug und Einspeisung) sperren. Danach ist weder Einspeisung ins Netz noch Strombezug möglich. 
 
Müssen Einspeisung und Bezug beim selben Anbieter erfolgen? 
Nein. Sie können unterschiedliche Anbieter für Bezug und Einspeisung wählen. Die meisten Energielieferanten beziehungsweise -abnehmer, nehmen erzeugten Strom allerdings nur ab, wenn vom gleichen Unternehmen auch Strom bezogen wird. 
 

Der Tarifkalkulator der E-Control berücksichtig dies beispielsweise.