Energiekostenausgleich

Energiekostenausgleich

Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung des 150 Euro Energiegutscheins der Bundesregierung.

Energiekostenausgleich

Update 08.11.2022: Derzeit werden von der Bundesregierung an jene Kund*innen, deren Antrag auf den Energiekostenausgleich abgelehnt wurde, Briefe und E-Mails mit den Begründungen versendet. Diese Mitteilungen enthalten genaue Anleitungen wie vorzugehen ist. Oftmals wurde ein Gutschein aufgrund einer nicht korrekten Angabe des Zählpunktes abgelehnt. Ihren Zählpunkt finden Sie auf der Rechnung Ihres Energielieferanten oder nutzen Sie unsere Zählpunktsabfrage.

Jeder Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über EUR 150 auf seine nächste Strom-Jahresrechnung. Dazu erhalten Sie vom Bund einen Brief an Ihren Haupwohnsitz. Diese Briefe werden von Ende April bis Ende Mai versendet. Bei Fragen zum Versand oder Erhalt Ihres Gutscheins, wenden Sie sich bitte an die Energliekostenausgleich-Hotline des Bundesministeriums für Finanzen.

Der ausgefüllte Gutschein ist mittels dem beigelegten Rücksendekuverts zurückzusenden bzw. online einzureichen. Hier finden Sie die entsprechende Webseite
 
Wichtig: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular NICHT an die Netz Niederösterreich.

Für die Einlösung wird ein Zählpunkt benötigt. Sie kennen Ihren Zählpunkt nicht? Klicken Sie hier für mehr Informationen zum Zählpunkt.

 

Weiterführende Information

Alle Detailinformationen zu Versendung, Erhalt und Einlösung des Gutscheines finden Sie in den FAQs auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums
 
Ihre Frage kann mit Hilfe der FAQs nicht beantwortet werden?
Kontaktieren Sie die Energiekostenausgleich-Hotline unter der 050 233 798