Hinweisgeber*innenverfahren

Die EVN Gruppe bietet über ihr Hinweisgeberverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Der Compliance Officer ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Meldungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zuständig.  Die von Ihnen gegebenen Meldungen und Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. 

Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgeberverfahren für vermutete Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex sowie weitere gesetzliche Bestimmungen vorgesehen ist. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden nur dann geprüft, wenn sie offensichtlich wesentliche Gesamtinteressen des EVN Konzerns betreffen. Das Hinweisgeberverfahren soll eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße sicherstellen. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen.

Die Nennung Ihrer Kontaktdaten ermöglicht Rückfragen und unterstützt eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung. Diese wird aber auch im Falle einer anonymen Abgabe bearbeitet. Unabhängig davon ist der Schutz der Hinweisgeber*innen und die Wahrung ihrer Vertraulichkeit jedenfalls gewährleistet. 

Neben der Meldung über das Hinweisgeberverfahren besteht auch die Möglichkeit, den behördlichen Meldekanal (externer Meldekanal) zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass solche Meldungen behördliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Wir möchten Sie ermutigen, das Hinweisgeberverfahren der EVN zu nutzen, damit wir die Möglichkeit haben, auf etwaige Verstöße angemessen zu reagieren.

Meldung eines vermuteten Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex

Zusätzlich kann wahrgenommenes Fehlverhalten auch per E-Mail, Fax, Brief, Telefon, dem jeweiligen Vorgesetzten oder an Corporate Compliance Management gemeldet werden.

Christian Mende
Chief Compliance Officer
+43 676 810 39760 
compliance@evn.at