Im § 16a ElWOG ist die Möglichkeit zur Errichtung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen geregelt.
Die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung sind:
- Hausanschluss am Ortsnetz (Netzebene 7)
- Mehrere Verbrauchsanlagen und eine Erzeugungsanlage (Voll- oder Überschusseinspeiser) an der gleichen Vorzählerleitung, Steigleitung oder Verdrahtungen im Zählerkasten/Zählerraum im plombierten Bereich
- Einbau von Zählern, die das Viertelstundenprofil des Verbrauchs und der Erzeugung messen können.
Zwischen folgenden Beteiligten müssen Verträge abgeschlossen werden, die nachfolgend beschrieben werden.
- Netzkunden der Bezugsanlagen (teilnehmende Berechtigte)
- Betreiber der Erzeugungsanlage
- Netzbetreiber
Die teilnehmenden Berechtigten (Zählpunkte der Bezugsanlagen) und der Betreiber der Erzeugungsanlage müssen einen Vertrag über den gewünschten Aufteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) abschließen. Dieser Teilungsschlüssel ist uns bekanntzugeben. Auf Basis dieses Vertrages wird eine Netzzugangsvereinbarung zwischen dem Betreiber der Erzeugungsanlage und dem Netzbetreiber geschlossen, die die Aufgaben des Betreibers der Erzeugungsanlage und des Netzbetreibers regelt.
Außerdem wird mit jedem teilnehmenden Berechtigten ein Zusatz zum bestehenden Netznutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen für Teilnahme an der Abrechnung als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage geregelt werden. Sind alle Verträge unterschrieben, werden die technisch erforderlichen Zähler eingebaut und die Abrechnung aktiviert.
Teilungsschlüssel
Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
- Dynamische Aufteilung: die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
- Statische Aufteilung: die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.
Was geschieht mit einem Erzeugungsüberschuss, der nicht von den teilnehmenden Berechtigten in der jeweiligen Viertelstunde verbraucht wird? Dieser Überschuss wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.
Hinweis für den Betreiber: für den elektronischen Datenaustausch müssen Sie sich unter folgender Adresse registrieren: https://www.ebutilities.at/registrierung
Zusätzliche Informationen gibt es unter www.pv-gemeinschaft.at .