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Hilfreiche Inputs für die erfolgreiche Umsetzung einer Energiegemeinschaft
Um ein
Prozessverständnis
rund um das Thema Energiegemeinschaften zu schaffen, ist auf
ebUtilities
eine genaue Beschreibung aller Prozesse, Marktnachrichten sowie Ablehnungsgründe zu finden.
Die Phasen für die
Umsetzung
einer Energiegemeinschaft sind in der Handlungsanweisung von
Österreichs Energie
beschrieben.
Aus Netzbetreibersicht gibt es einige Aspekte, die einen reibungslosen Prozessablauf erschweren
Die
Aktivierung
für einen Zählpunkt und ein
unmittelbarer Widerruf
dieser Aktivierung in den darauffolgenden Tagen führen zu Unklarheiten – wurde die Zustimmung zur Datenfreigabe durch einen Teilnehmer widerrufen, ist der betroffene Zählpunkt kein Teilnehmer der Energiegemeinschaft mehr. Soll dieser erneut an der Energiegemeinschaft teilnehmen, muss ein neuerlicher Prozess zur Aktivierung übermittelt werden.
Übermittlung einer
Aktivierung
für Zählpunkte, deren
Zähler
in naher Zukunft
demontiert
werden, führen in weiterer Folge zu fehlenden Verbrauchsdaten (wird der Zähler von einem Elektriker demontiert, liefert dieser bis zur fachgerechten Stilllegung keine Werte). Dadurch sind Berechnung und Versand der Daten an den Anlagenbetreiber und das Netzportal nicht möglich. Folglich kann die Energiegemeinschaft aus Sicht des Netzbetreibers nicht abgerechnet werden.
Übermittlung einer
Aktivierung
von Zählpunkten gegen
Monatsende
– dies führt aufgrund der mit der Aktivierung einhergehenden Umstellung auf monatliche Abrechnung zu mehreren Rechnungen binnen weniger Tage.
Gut zu wissen
Wird ein Zählpunkt aufgrund eines
Kundenwechsels
abgemeldet, wird für diesen Zählpunkt die Teilnahme an der Energiegemeinschaft beendet.
Ein
Lieferantenwechsel
hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme des Zählpunkts an der Energiegemeinschaft.
Wird die Teilnahme an der Energiegemeinschaft beendet, stehen dem jeweiligen
Energielieferanten
nach Ende der Teilnahme keine 15 Minuten Werte mehr zur Verfügung – diese muss der Lieferant separat anfordern.
Fehlen von einem Teilnehmer der Energiegemeinschaft die Verbrauchsdaten (beispielsweise aufgrund einer Zählerdemontage), kann die
Verbrauchsdatenanzeige
am
Netzportal
nicht dargestellt werden. Diese Darstellung wird nachgeholt, sobald die Werte wieder zur Verfügung stehen, oder die Deregistrierung aufgrund der Demontage abgeschlossen ist.
Der Netzbetreiber muss vorab über
technische Änderungen
in der
Kundenanlage
(z.B. Zusammenlegung von Zählpunkten wie Tag-/Nachstromzähler) oder Zählerdemontagen informiert werden.
Ein Widerruf und eine erneute Aktivierungsanfrage ist nicht die Lösung für eine fehlende
Verbrauchsanzeige
am
Netzportal
.
Zählpunkte
müssen
bereits in Betrieb
genommen sein, damit diese an einer Energiegemeinschaft teilnehmen können (dies gilt sowohl für Bezugsanlagen, als auch für Einspeiseanlagen).
Der Vertrag mit dem Anlagenbetreiber einer Energiegemeinschaft ersetzt keinen
Liefer- bzw. Abnahmevertrag
mit einem Lieferanten. Dieser muss auch bei Teilnahme an einer Energiegemeinschaft abgeschlossen werden.
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